Aktuelles

Projekte 2023

Jahrbuch Engagementpolitik 2024: Bundes-Engagementstrategie

Rainer Hub und Lilian Schwalb nehmen sie aus Sicht des BBE unter die Lupe. Jan Holze und Katarina Peranić (DSEE) stellen Überlegungen zu einer besseren Engagement-Förderung in Deutschland an. Es werden der Weg vom Engagement-Fördergesetz zum Demokratie-Fördergesetz nachgezeichnet, die Zivilgesellschaft in Ostdeutschland beleuchtet und die Vereinbarkeit von Engagement und Erwerbsarbeit problematisiert. Weitere Beiträge fragen danach, vor welchen zukünftigen Herausforderungen der Katastrophenschutz steht und widmen sich den Anforderungen an eine europäische Flucht- und Migrationspolitik. Das »Kalendarium« informiert über wichtige engagementpolitische Ereignisse und Weichenstellungen. Nicht zuletzt bietet das Jahrbuch einen umfassenden Überblick über die Arbeit des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE).

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Bundes-Engagementstrategie: Weitere Policy Paper des BBE (Bundesnetzwerk Bürgerliches Engagement)

Seit dem 12. September 2023 legt das BBE Beiträge zur Bundes-Engagementstrategie (BES) vor. Nach der AG »Bildung und Engagement« sowie der AG »Zivilgesellschaftsforschung« hat am 20. September die AG »Engagement junger Menschen« ihr Policy Paper veröffentlicht. Heute kommen die Policy Paper der AG »Freiwilligendienste« und der AG »Digitalisierung und bürgerschaftliches Engagement« hinzu. Entlang der Agenda des BBE wurde in den letzten Monaten die vielfältige Expertise im Netzwerk gebündelt. Erforderliche Weichenstellungen für die Engagementpolitik und -förderung der Zukunft wurden identifiziert und diskutiert. Die Ergebnisse dieses Beteiligungsprozesses beinhalten Forderungen, Empfehlungen und Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen. Die BBE Policy Paper werden der Bundesregierung übergeben und im Netzwerk für die zukünftige politische Arbeit genutzt. Gemeinsam wollen wir Impulse für eine grundlegende Stärkung der Zivilgesellschaft setzen. Die BES wird im Jahr 2024 durch die Bundesregierung verabschiedet.

 

Tagung »Klimaschutz durch bürgerschaftliches Engagement« – Programm jetzt online

Um das Netzwerk im Bereich Klima-Engagement kontinuierlich zu stärken, lädt das Projekt »Engagiert für Klimaschutz« zum persönlichen Austausch ein unter dem Titel: »Klimaschutz durch bürgerschaftliches Engagement!? Programmtagung ENGAGIERT FÜR KLIMASCHUTZ«. Die Tagung findet am 14. September 2023 von 9:30 – 18:00 Uhr im Refugio Berlin (Lenaustr. 3-4, 12047 Berlin) statt. Das Veranstaltungsgebäude ist barrierefrei für Rollstühle zugänglich. Dolmetschende für deutsche Gebärdensprache und Deutsch werden vor Ort sein. Das Programm beinhaltet unterschiedliche Formate wie Panels, Dialogforen und Impulsvorträge. Neben fachlichen Inputs und Diskussionen wird es auch Raum für informellen Austausch, Netzwerken und ein Musikprogramm geben. Ziel der Veranstaltung soll sein, zivilgesellschaftliche Akteur*innen aus vielen verschiedenen Bereichen ins Gespräch darüber zu bringen, wie Klimaschutz sowohl innerhalb der eigenen Strukturen als auch gesellschaftlich im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation vorangebracht werden kann.

Weitere Informationen und Anmeldung

Die Voraussetzungen für die Beantragung der Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen wurden angepasst

1. Ehrenamtskarte für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst

Ab sofort können aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.

2. Absenkung der Mindestdauer des Engagements von drei auf zwei Jahre

Für den Erhalt der Karte musste der Umfang des bürgerlichen Engagements bislang wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden im Jahr betragen und seit mindestens drei Jahren bestehen. Ab sofort gilt, dass das Engagement nur noch seit mindestens zwei Jahren bestehen muss.

Damit erfolgt eine Anpassung an die Veränderungen im Ehrenamt: Es wird punktueller und situationsbezogener, weil zahlreiche Menschen sich nicht mehr an langfristige Strukturen binden möchten.

3. Komplett digitale Beantragung der Ehrenamtskarte auf dem FreiwilligenServer

Die Ehrenamtskarte kann ab sofort auf dem FreiwilligenServer unter www.freiwilligenserver.de auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen.

Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl bereit.

In Kraft getreten: "Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht"

Hybride und virtuelle Vereinssitzungen sind jetzt unter einfacheren Voraussetzungen möglich. Eine vorherige Änderung der Vereinssatzung ist dafür nicht mehr erforderlich.

#  Hybride Mitgliederversammlungen sind Versammlungen, an denen die Mitglieder wahlweise durch Präsenz am Versammlungsort oder im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen können.

#  Virtuelle Mitgliederversammlungen sind Versammlungen, an denen die Mitglieder nur im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen können.

Für hybride Mitgliederversammlungen gilt künftig Folgendes: Das Einberufungsorgan des Vereins - in der Regel der Vorstand - kann bestimmen, dass die Mitgliederversammlung als hybride Versammlung durchgeführt wird.

Für virtuelle Mitgliederversammlungen gilt künftig: Das Einberufungsorgan des Vereins - in der Regel der Vorstand - kann eine Mitgliederversammlung dann als virtuelle Versammlung einberufen, wenn er durch einen Mitgliederbeschluss dazu ermächtigt wurde.

In beiden Fällen muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung angegeben werden, wie, d.h. auf welchen elektronischen Kommunikationswegen die Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort an der Versammlung teilnehmen können.

Den ab dem 21.03.2023 geänderten §32 BGB finden Sie unter "Downloads".

Anschrift

Freiwilligenagentur Wildeshausen e.V.

Mühlendamm 1

27793 Wildeshausen

Tel. 04431 748 34 75

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